BEVING­­ + PARTNER

Strom- und Gasmanagement

im Münsterland

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Beving + Partner, vertreten durch

Josef und Christian Beving,

Adresse: Gildestr. 2, 48356 Nordwalde,

Tel: 02573/ 9204185, Fax: 02573/ 9204519,

E-Mail-Adresse: info@beving-partner.de

- nachstehend Dienstleister bzw. Auftragnehmer genannt mit seinen Vertragspartnern

- nachstehend Kunde bzw. Auftraggeber - genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

§ 2 Gegenstand

 

Beving + Partner ist auf dem Gebiet der Energiewirtschaft tätig, berät Kunden, um Energiekosten zu senken und übernimmt Service-Dienstleistungen für die Umsetzung von Maßnahmen bis hin zur kompletten Betreuung der Energiewirtschaft im Rahmen von Outsourcing.

 

§ 3 Leistungsumfang

 

1.) Die Dienstleistung umfasst die Beratung und Umset­zung von Maßnahmen auf dem Energiesektor mit Schritten wie: Beobachtung der Energiemärkte und Börsenkurse für Strom und Gas, Ausschreibung des Energiebedarfs, Vor­schläge von Einsparungsalternativen, Einkauf, Kündigung alter Verträge, Abschluss neuer Verträge, Klärung von Komplikationen in der Umstellungsphase mit Vorlieferan­ten, Netzbetrieben und neuem Anbieter, Vertrags- u. Rech­nungsprüfung, Aktenführung mit Terminüberwachung.

2.) Betriebswirtschaftliche Beratung bei Investitionen auf dem Energiesektor mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen

für Photovoltaikanlagen, Anlagen für Kraft-, Wärmekopp­lung, Windenergie etc.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

 

1.) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit des Dienstlei­ters zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde un­entgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Be­triebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, wie Weiterleitung des Schriftverkehr der vorherigen und neuen Lieferanten, wie Kündigungs- und Auftragsbestäti­gungen, Mahnungen, Rechnungen etc. Hierzu gehört auch der Schriftverkehr der Netzbetreiber wegen Meldungen der Zählerstände, Zählertausch etc..

2.) Ergeben sich größere Änderungen des Energiebedarfs z.B. durch technische Änderungen oder Umzug sind diese dem Auftragnehmer mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für die Aufforderung aktuelle Zählerstände zu melden.

3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berechnungen, Empfehlungen und Berichte nur für seine eigenen Zwecke

verwendet werden. Eine Weiterleitung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftrag­nehmer.

 

§ 5 Widerrufsbelehrung

 

Der Auftraggeber erklärt ein Gewerbetreibender zu sein.

Ein Widerruf unter Gewerbetreibenden ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Vergütung

 

1.) Für die Leistungen des Dienstleisters wird – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – ein Anteil an den erzielten Einsparungen vergütet. Die Höhe des Anteils an den Einsparungen ist abhängig von einer Verbrauchsstaffel, sofern nicht im Einzelfall hiervon abweichende %-Anteile oder Regelungen vereinbart sind.

2.) Die Berechnung der Einsparungen erfolgt im Vergleich zu den Konditionen des örtlichen Grundversorgungsliefe­ranten im jeweiligen Grundversorgungstarif, sofern nicht im Einzelfall andere Vergleichslieferanten oder andere Ver­gleichstarife vereinbart sind.

3.) Es wird eine vorläufige Berechnung der zu erwartenden Einsparungen erstellt, die als Grundlage für eine vorläufige Rechnungsstellung der Vergütung dient. Sobald Zwischen­rechnungen bzw. die Schlussrechnung des Lieferanten vorliegen, erfolgt anhand der Ist-Werte eine Nachkalkulati­on der prognostizierten Einsparungen. Je nach Ergebnis der Nachkalkulation ergeben sich Erstattungen bzw. Nach­belastungen, die einzeln erstattet, vergütet oder vom Dienstleister in die Folgeperiode vorgetragen werden kön­nen.

4.) Die Erstellung der vorläufigen Rechnung erfolgt frühes­tens 30 Tage nach der erfolgreichen Umstellung des neuen Lieferanten, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung vereinbart ist. Als Nachweis der erfolgreichen Umstellung dient die Lieferbestätigung des Anbieters bzw. die Bestätigung des Netzbetreibers.

5.) Die endgültige Rechnungsstellung der Vergütung er­folgt frühestens, sobald die Rechnungen des Lieferanten vorliegen und eine endgültige Einsparungsberechnung er­stellt ist. Falls nach 6 Monaten noch keine Schlussrech­nung vorliegt ist der Auftragnehmer berechtigt eine Rech­nung unter Vorbehalt zu erstellen die auf dem Verbrauch und den Vertragskonditionen beruht.

 

§ 7 Zahlungsmodalitäten

 

1.) Bei der mit dem Dienstleister vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Beträge, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

2.)Die Rechnungen des Dienstleisters werden ohne Abzug mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen und An­zahlungen sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu überwei­sen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 30. Kalen­dertag nach Fälligkeit auf das angegebene Konto zu über­weisen.

 

3.) Da der Auftraggeber ein Gewerbetreibender ist, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug, ei­ner Mahnung bedarf es hierfür nicht.

4.) Der Auftragsgeber ist zur Ausübung eines Zurückbehal­tungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig oder unbestritten sind.

 

§ 8 Kündigung

 

1.) Der Auftrag hat eine feste Laufzeit und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Mo­naten zum Ende der fest vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.

2.) Liegen wichtige Gründe vor, kann der Auftrag ohne Ein­haltung einer Frist gekündigt werden. Wichtige Gründe sei­tens des Dienstleisters sind, wenn die vom Lieferanten ge­forderten Abschläge nicht fristgemäß durch den Auftragge­ber bezahlt werden und die Lieferbeziehung aus diesem Grunde beendet wird, wenn die fälligen Rechnungen des Auftragnehmers trotz Mahnung nicht bezahlt werden und der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Fristsetzung unterlässt. Wichtige Gründe des Auftragge­bers sind ausschließlich Insolvenz oder grobe Fahrlässig­keit des Dienstleisters.

3.) Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grunde, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftrag­nehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung bezogen auf die Laufzeit des Auftrages. Entfallen Boni oder Rabatte durch die vorzeitige Beendigung des Liefer­vertrages, so schmälern diese nicht die für die endgültige Vergütung zu berechnenden Einsparungen.

4.) Bei Beendigung des Auftrages erfolgt die Kündigung des laufenden Liefervertrages bei dem jeweiligen Anbieter zum nächstmöglichen Termin unter Beachtung der Lauf­zeit, die zur Erlangung der Boni und Rabatte erforderlich ist. Als abschließende Leistung erfolgt die Überprüfung der Schlussrechnung und die Berechnung der endgültig erziel­ten Einsparungen.

5.) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 9 Haftung

 

1.) Mündliche oder fernmündliche Erklärungen, Beratun­gen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.) Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der empfohlenen oder durchgeführten Maßnahmen ist ausge­schlossen. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.) Die Haftung entfällt, wenn der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dassel­be gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gerügt wurden.

 

§ 10 Vollmachten

 

1.) Der Auftraggeber erteilt dem Dienstleister die Vollmacht in seinem Namen die einzelvertraglich vereinbarten Strom- bzw. Gasverträge zu kündigen, neue Verträge abzuschlie­ßen und Kontakt mit den vorherigen Lieferanten, neuen Anbietern und Netzbetrieben aufzunehmen, um Vertrags­daten, Rechnungen, Zählernummern und Verbräuche zu

erfragen sowie Komplikationen zu klären. Im Falle von Un­richtigkeiten dürfen Korrekturen angefordert werden.

2.) Der Dienstleister gibt bei Verträgen mit Lieferanten sei­ne Kontaktdaten an um den Auftraggeber zu entlasten und die Verträge betreuen zu können.

3.) Bei der Vertragserfassung darf der Auftragnehmer die Bankdaten des Auftraggebers an den Lieferanten mitteilen.

4.) Ferner ist der Dienstleister berechtigt, Zählerstände an die Netzbetreiber zu melden und bisherige Zählerstände abzufragen.

5.) Sofern zur Erlangung hoher Einsparungen erforderlich, erhält der Auftragnehmer die Vollmacht, einen Energielie­fervertrag auf seinen Namen für die betreffende Lieferstelle abzuschließen. Der Zahlungsverkehr erfolgt über die Bank­konten des Auftraggebers.

 

§ 11 Datenschutz und Sicherheit

 

1.) Wir verarbeiten ihre personenbezogenen Daten ledig­lich zum Zwecke der Auftrags-abwicklung. Grundlage der Speicherung ist § 28 Abs. 1 Satz Nr. 1 BDSG. Eine Über­mittlung ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rah­men der Vertragserfüllung. 2.) Eine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecke erfolgt nicht.

3.) Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir ihre Bank­daten an das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen weiter.

4.) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Lö­schung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an: info@beving-partner.de.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

1.) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder die­ser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine still­schweigende Änderung wird ausgeschlossen.

2.) Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Ver­tragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, be­rührt dies die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Regelun­gen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel bzw. der regelwidrigen Lücke am nächsten kommt.

3.) Erfüllungsort für alle Leistungen ist 48356 Nordwalde.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist 48565 Steinfurt.

 

Nordwalde, den 01.06.2018